- Strategiegespräch zur Entwicklung Ihrer Stiftungsidee
- Konzeption der Stiftungslösung und Definition des Stiftungszwecks
- Begleitung des Gründungsprozesses bis zur erfolgreichen Umsetzung
Stiftungs - und Vermögensmanagement: Werte gezielt weitergeben
Mit einem durchdachten Stiftungsmanagement übernehmen Sie dauerhaft gesellschaftliche Verantwortung und wissen Ihr Anliegen auch zukünftig in guten Händen. Wir beraten Sie persönlich und ausführlich.
Der Weg zu Ihrer eigenen Stiftung
Mit der Gründung einer Stiftung setzen Sie auf Nachhaltigkeit: Die von Ihnen geschaffenen Werte bleiben in Ihrem Sinne erhalten. Die Frankfurter Volksbank Rhein/Main unterstützt Sie bei Ihrem Stiftungsmanagement mit einer individuellen und ausführlichen Beratung. Dabei entwickeln wir gemeinsam genau die Idee, die Konzeption und den Stiftungszweck, die Ihren Werten und Vorstellungen gerecht werden. Eine weitere Voraussetzung für ein erfolgreiches Stiftungsmanagement ist eine professionelle Anlage des Stiftungsvermögens. Hier können Sie mit einer genau auf die Bedürfnisse Ihrer Stiftung abgestimmten Vermögensberatung rechnen. Dazu gehört eine Vermögensstrategie inklusive Definition von Anlagerichtlinien, die Übernahme von Vermögensverwaltungsmandaten für Stiftungen, die Einrichtung von Stiftungs- und Spezialfonds sowie das Ausschüttungsmanagement und Vermögens-Controlling.
Häufig gestellte Fragen
Stiftungen bieten eine Fülle von Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten. Die bekanntesten Stiftungsarten sind die gemeinnützige Stiftung zur Förderung gemeinwohlorientierter Zwecke, die Familienstiftung zur langfristigen finanziellen Versorgung der Stifterfamilie sowie die Unternehmensstiftung. Diese kann zum Beispiel dem Zweck dienen, dass das Unternehmen nach dem Ausscheiden des Unternehmensgründers in seinem Sinne weitergeführt wird.
So verschieden die Wünsche von Stiftern sind, so unterschiedlich sind die Wege, diese Wünsche zu realisieren. Eine Stiftung eignet sich für Menschen, die zu Lebzeiten aktiv gestalten, mit Engagement, Leidenschaft und Durchhaltevermögen ihre Ziele verfolgen und dabei autonom entscheiden wollen, welche Projekte langfristig mit ihrem Vermögen gefördert werden. Auch die Nachfolge kann stiftungsbezogen sein – unabhängig davon, ob die Stiftung am Gemeinwohl orientiert sein soll.
Ein Mindestvermögen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen müssen allerdings ausreichen, um eine nachhaltige und dauerhafte Verwirklichung der Stiftungsziele sicherzustellen. Sofern für die Stiftung nicht ein Mindestvermögen von 500.000 Euro zur Verfügung steht, sollte daher eher über die Gründung einer Treuhandstiftung oder über eine Zustiftung nachgedacht werden. Empfehlenswert ist grundsätzlich, die Stiftung zunächst mit einem Teilbetrag zu gründen. Später kann das Stiftungskapital durch Zustiftungen oder durch testamentarische Verfügungen beliebig erhöht werden.
Ja, der dauerhafte Erhalt des Kapitals ist eines der wesentlichen Merkmale einer Stiftung. Nur so kann die Verwirklichung der Stiftungszwecke langfristig gelingen. Neben liquiden Vermögenswerten wie Wertpapieren können auch Immobilien auf die Stiftung übertragen werden. Eine Nutzung dieser Vermögenswerte zu privaten Zwecken ist mit Anerkennung der gemeinnützigen Stiftung in der Regel nicht mehr möglich.
Der Nutzen eines solchen Schrittes ist vielfältig: Sie können persönliche Wertvorstellungen und Ziele verwirklichen, nachhaltig in die Zukunft investieren oder Ihr Lebenswerk erhalten. Eine Stiftung kann aber auch dazu dienen, Ihr aufgebautes Vermögen zu sichern, Ihre Nachfolge zu regeln oder steuerliche Vorteile zu nutzen.