Flexible Fondslösungen
fürs Anlegen und Sparen +
attraktiver Zins aufs Festgeld*
FVB - Für Viel Banking
*Zinssatz 3,00% p.a. für 12 Monate auf das Festgeld
Mit dem neuen FVB FlexiPluZ gleich drei Mal PluZ machen: 3,00 Prozent p.a. Festgeld-Zinsen für 12 Monate – clever kombiniert mit passenden Fondslösungen fürs Anlegen und regelmäßige Sparen. Dreifach gut – Triple-PluZ.
Besuchen Sie uns gern in der Filiale. Oder nutzen Sie ganz bequem unseren Rückrufservice zur Vereinbarung eines persönlichen Termins.
Ergänzende Hinweise zum Angebot
² Falls Sie die Einrichtung eines neuen Sparplans nicht wünschen, können Sie FVB FlexiPluZ dennoch nutzen.
Voraussetzung ist, dass Sie bei einer Anlagesumme von mindestens 10.000 Euro 50 Prozent des Betrags in eine Fondslösung bzw. in MeinVermögen sowie die weiteren 50 Prozent in ein Festgeld mit einer Laufzeit von 12 Monaten investieren. Der Zinssatz für das Festgeld beträgt in diesem Fall 2,75 Prozent p.a.
FVB FlexiPluZ – Kombination Investmentfonds (Anlage/Sparplan) plus Festgeld: Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken des bzw. der Fonds entnehmen Sie bitte den jeweiligen aktuellen Verkaufsprospekten, den Vertragsbedingungen, dem jeweiligen Basisinformationsblatt sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie kostenlos in deutscher Sprache bspw. über die jeweiligen Kapitalverwaltungs-gesellschaft erhalten können. Die Inhalte dieses Werbematerials stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle, qualifizierte Steuerberatung. Welcher Investmentfonds zu Ihren Wünschen und Zielen passt, ermittelt Ihr Berater gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.
FVB FlexiPluZ – Kombination MeinVermögen (Anlage/Sparplan) plus Festgeld: Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken zu MeinVermögen erhalten Sie hier, in den vorvertraglichen Informationen und den Vertragsbedingungen zu MeinVermögen. Die Inhalte dieses Werbematerials stellen keine Handlungs-empfehlung dar, sie ersetzen nicht die individuelle, qualifizierte Steuerberatung.
Stand der rechtlichen Hinweise: 15.08.2024