Wohn-Riester: Baufinanzierung mit staatlicher Förderung

Ob zur Altersvorsorge oder als Eigenheim: Eine eigene Immobilie ist der Lebenstraum vieler Menschen. Doch häufig ist der Weg zum Eigenheim lang und beschwerlich. Deswegen gibt es auch hier Unterstützung: Bausparen wird vom Staat gefördert – und zwar im Idealfall mit der Arbeitnehmersparzulage, der Wohnungsbauprämie und dem Wohn-Riester gleich dreifach.

Fürs Eigenheim sparen und mit Wohn-Riester staatliche Förderung erhalten

Was ist Wohn-Riester?

Mit "Riester" ist es generell möglich, sich mithilfe des Staates eine zusätzliche Rente aufzubauen, die lebenslang ausgezahlt wird. Seit 2008 bietet die Riester-Förderung noch einen weiteren Vorteil: Es lässt sich seitdem auch zur Finanzierung der eigenen Immobilie einsetzen. Weil so die Rückzahlung des Darlehens für das Eigenheim beschleunigt werden kann, spricht man von "Wohn-Riester".

Wie hoch die Förderung ist, hängt neben Ihrem Einkommen, von Ihrem Familienstand, der Höhe Ihrer eigenen Sparleistung und der Anzahl Ihrer Kinder ab.

Für wen lohnt sich die Förderung?

Ob sich die Sparzulage für Sie lohnt, ist individuell von Fall zu Fall zu betrachten. Unbestritten ist, dass Sie mit der "Eigenheim-Rente" jährlich eine Zulage von 175 Euro erhalten. Außerdem ist für jedes Kind ein Zuschuss von 300 Euro pro Jahr eingeplant. Berufseinsteiger profitieren von einem zusätzlichen Bonus von 200 Euro. Ein weiteres Plus: Sie können die Leistungen bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro steuerlich geltend machen.

Wem steht das Wohnriester-Darlehen zu?

Grundsätzlich können folgende Personengruppen das beliebte Altersvorsorge-Produkt nutzen:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Beamte, Richter, Soldaten, Amtsträger
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld

Erklärvideo: Wohn-Riester leicht gemacht

Wohn-Riester: Vorteile, Chancen & Risiken

Ihre Vorteile

Profitieren Sie von folgenden Vorteilen und erfüllen Sie sich noch schneller den Wunsch nach den eigenen vier Wänden:

  • Staatliche Förderung ohne Einkommensgrenzen
  • Zulagen und mögliche Steuervorteile
  • Gewissenhafte Beratung - in aller Ruhe
  • Kompetent, persönlich und natürlich kostenfrei
  • Individuelle Finanzkonzepte und optimal auf Sie zugeschnittene Produktempfehlungen

In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen auf, ob und wann sich der Vertrag für Sie lohnt.

Chancen

Risiken

  • Bei unvermeidbarer Veräußerung der Immobilie müssen Sie innerhalb von 5 Jahren erneut eine selbstgenutzte Immobilie erwerben oder innerhalb eines neuen Jahres einen neuen Riester-Vertrag abschließen.
  • Mit einem Wohnsitzwechsel nach außerhalb der EU/EWR müssen Sie die gewährten Zulagen zurückzahlen. 

Der Wohn-Riester ist ein erklärungsbedürftiges Produkt, das wir Ihnen am besten bei einem persönlichen Termin näher bringen. Eine Filiale in Ihrer Nähe finden Sie über unseren Filialfinder.

Finden Sie heraus, ob die Förderung zu Ihnen passt: Mit unserer Riesterinfo

Erfahren Sie mehr über mögliche Förderungen und entsprechende Zulagen in unserer Riesterinfo - kurz und kompakt für Sie zusammengefasst!

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Zulage beantragt?

Sie müssen, spätestens nach 2 Jahren, einen Antrag um die staatlichen Zulagen zu erhalten stellen. Der "Antrag auf Altersvorsorgezulage" dient zur Beantragung der Zulagen für den Vertragsinhaber, falls Sie berechtigt sind die Kinderzulage zu erhalten dann sollten Sie auch den "Antrag auf Kinderzulage" bei der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (ZfA) beantragen. Mit einem Dauerzulagenantrag wird Ihre Förderung für Ihren Riester-Bausparvertrag von der Bausparkasse Schwäbisch Hall automatisch jedes Jahr beantragt und erleichtert so Ihnen die Arbeit.

Wir empfehlen Ihnen Ihre Sparrate jährlich zu überprüfen, damit Sie keinen Euro Ihrer Zulagen verschenken. Denn die Beitragszahlungen sollte bei Änderungen Ihrer Familien- oder Einkommensverhältnisse angepasst werden, damit Sie weiterhin die volle Riester-Förderung zu Ihrem Vertrag erhalten.

Die Geburt eines Kindes, eine Heirat, Sonderzahlungen oder auch Gehaltserhöhungen können die Berechtigung auf die volle Förderung oder auch den erforderlichen Mindesteigenbeitrag verändern.

Was passiert, wenn sich meine Einkommens- oder Familiensituation verändert?

Es ist empfehlenswert eine jährliche Prüfung der Berechtigung der staatlichen Zulagen durch zuführen. Die einzuzahlenden Beiträge können sich bei beispielsweise einer Heirat oder bei Geburt eines Kindes verändern, so dass es wichtig ist jährlich eine Prüfung der erforderlichen Spar- oder Darlehnsrate vorzunehmen.

Ist der Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Riester-Bausparvertrag möglich?

Ein Wechsel des Anbieters ist jederzeit möglich. Dies bedarf einen Antrag bei Ihrem aktuellen Wohnriester-Anbieter, hierbei können Gebühren fällig werden.

Was passiert mit der Riester-Förderung, wenn ich meine Immobilie verkaufe?

Sie haben die Wahl, wie Ihr Betrag Ihres Saldos auf dem Wohnförderkonto verwendet werden soll:

  • Reinvestition: Sie verwenden das Geld aus Ihrem Wohnförderkonto für eine andere selbst genutzte, förderfähige Immobilie. Seit 2014 liegt beträgt der Zeitraum für eine Reinvestition zwei Jahren vor und fünf Jahren nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in welchem die Selbstnutzung aufgegeben wurde. Zur Reinvestition zählt auch der Kauf eines Dauerwohnrechts nach § 33 Wohnungseigentumsgesetz. Alle Beiträge im Jahr der Aufgabe der Selbstnutzung und im Jahr der Reinvestition sind förderfähige Altersvorsorgebeiträge.
  • Übertragung: Die können als Alternative zur Reinvestition den Saldo auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag auf das Wohförderkonto einzahlen.Hierfür beträgt der Zeitraum ein Jahr.
Muss ich bei der Förderung Steuern zahlen?

Ab Beginn der Auszahlungsphase sind alle Rentenformen (zum Beispiel gesetzliche Rente, Riester-Geldrente) steuerpflichtig. Bei Wohn-Riester wird als Berechnungsgrundlage ein Wohnförderkonto gebildet, da in der Spar- und Darlehensphase die geförderten Altersvorsorgebeiträge durch die gewählten Zulagen und eine eventuelle Steuerersparnis steuerfrei gestellt. Das Wohnförderkonto wird jährlich um eine "fiktive Wertsteigerung" von 2 Prozent bis zu Beginn der Auszahlphase erhöht. Der Saldo ist dann Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz und dient so der Gleichstellung von Geld- und Wohn-Riester-Verträgen. Die Versteuerung des Wohnförderkontos erfolgt demnach grundsätzlich erst später (nachgelagert) in der Auszahlungsphase.

Was sind altersvorsorgewirksame Leistungen?

Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers und sind per Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Häufig kommen in der Metall- und Elektroindustrie AVWL-Tarifverträge zur Anwendung. Die Chemie-Industrie, der Einzelhandel sowie das Bau- und Malerhandwerk sind weitere Branchen, in denen es individuelle Tarifvereinbarungen zu AVWL gibt.. Ein privaten Riester-Vertrag kann u.a. als Anlage für Ihre AVWL dienen. Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) sind dabei keine vermögenswirksamen Leistungen (VL). Die beiden Leistungen VL und AVWL müssen auf getrennte Vertragsarten angelegt werden.

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Wir beraten Sie gerne.

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