Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der R+V

Berufsversehen absichern & Vermögen schützen: Fehler zu vermeiden gelingt leider nicht immer – gegen die finanziellen Folgen können Sie sich jedoch absichern: Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Ansprüchen Dritter bei Beratungsfehlern, die Ihnen in Ihrer beruflichen Tätigkeit passieren.

Für wen ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Sie üben einen freien Beruf aus, sind ehrenamtlich tätig oder erbringen Dienstleistungen? Im Rahmen Ihres Berufes beraten Sie Ihre Kunden, prüfen Sachverhalte oder verwalten Vermögenswerte? Dann haben Sie die Möglichkeit sich gegen Vermögensschäden abzusichern.

Welche Branchen lassen sich üblicherweise versichern?

  • Buchhaltungs- und Büroservice,
  • Gutachter und Sachverständige,
  • Immobilien,
  • Unternehmensberater, IT-Unternehmen sowie Werbung.

 

Von den maßgeschneiderten Konzepten der R+V profitieren auch Vereine, Verbände oder sonstige Personenvereinigungen.

Welche Leistung übernimmt die R+V Versicherung?

  •  unmittelbare Vermögensschäden

Die Versicherung beinhaltet einen passiven Rechtsschutz: Bei Kundenforderungen wird geprüft, ob die gestellten Forderungen berechtigt sind. Überhöhte oder unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, falls nötig auch vor Gericht, inklusive Übernahme der Prozesskosten. Die Versicherung ersetzt unmittelbare Vermögensschäden: Berechtigte Forderungen werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme durch die R+V beglichen.

 

Beispiel IT-Unternehmen:

  • das empfohlene Betriebssystem ist nicht kompatibel mit der bereits vorhandenen Struktur

Beispiel Unternehmensberater:

  • Lückenhafte Marktanalyse

Beispiel Werbebranche:

  • Verletzung von Urheberrechten bei der Gestaltung von Werbemitteln

Beispiel Dienstleistungsunternehmen:

  • Verwechselung von Unterlagen / Falsch ausgefüllte Formulare

Die Vorteile der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:

  • Schutz vor den Ansprüchen Dritter bei Vermögensschäden im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit
  • Prüfung der Forderungen
  • Zahlung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, falls Sie verpflichtet sind, den Vermögensschaden zu ersetzen
  • Unterstützung vor Gericht und Übernahme der Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten
  • Schaden-Hotline rund um die Uhr

Sie möchten Ihre Versicherung wechseln oder haben noch keine? Wir beraten Sie gerne.

Mit einem Versicherungscheck in einer Filiale in Ihrer Nähe finden wir gemeinsam heraus, welche Versicherung für Sie in Frage kommt. Wir klären Ihre derzeitige Versicherungssituation, sodass mögliche Lücken transparent aufgedeckt werden können. Gemeinsam prüfen wir, welche Anforderungen Ihre Haftpflichtversicherung erfüllen muss, welche Leistungen gewünscht sind und welche individuellen Risiken bestehen. So wird der optimale Versicherungsschutz Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bestimmt sowie eine berufliche Absicherung möglich.

Im Schadensfall wirksam gegen Vermögensschäden abgesichert – mit der kompetenten Beratung Ihrer Frankfurter Volksbank Rhein/Main und der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der R+V. Sichern Sie Ihre beruflichen Risiken clever ab.

Vereinbaren Sie jetzt online einen unverbindlichen Beratungstermin in einer Filiale Ihrer Wahl: schnell, einfach & bequem.

Häufig gestellte Fragen

Für welche Berufsgruppen ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung empfehlenswert?

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist der ideale Schutz für Dienstleister aus den Branchen Buchhaltungs- und Büroservice, Gutachter und Sachverständige, Immobilien- und Wohnungswirtschaft, Unternehmensberater und Unternehmen der Informationstechnologie sowie Werbung. Von unseren maßgeschneiderten Konzepten profitieren auch Vereine, Verbände oder sonstige Personenvereinigungen.

Welche Leistungen übernimmt die von der Frankfurter Volksbank Rhein/Main vermittelte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung genau?

Im Falle eines Vermögensschadens prüfen wir, ob die an Ihr Unternehmen gestellten Forderungen berechtigt sind. Sind Sie tatsächlich dazu verpflichtet, den Schaden zu bezahlen, wird die Schadenssumme im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme beglichen. Bei überhöhten oder unberechtigten Forderungen werden diese abgewehrt, falls nötig auch vor Gericht, inklusive Übernahme der Prozesskosten.

Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne.

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