Durch die Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wird vor allem der Mittelstand entlastet. Im Kern wird das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) beibehalten und gegenüber den internationalen Rechnungslegungs-Standards gestärkt.
Laut BilMoG sind Einzelkaufleute, deren Umsatz 500.000 Euro und Gewinn 50.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, nicht mehr verpflichtet zur
Welche Informations-Pflichten für ein Unternehmen gelten, ist abhängig davon, ob es als klein, mittelgroß oder groß eingestuft wird. Die Schwellenwerte hierfür werden um 20 Prozent erhöht. Es zählen somit mehr Unternehmen als bisher zu den kleinen und mittleren Betrieben, für die weniger aufwendige Informations-Pflichten gelten.
Als klein gelten künftig Unternehmen, auf die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien zutreffen:
Das BilMoG baut das HGB-Bilanzrecht so aus, dass es im Vergleich zu den internationalen Rechnungslegungs-Standards bestehen kann. Dabei ist es aber wesentlich kostengünstiger und einfacher anzuwenden. Die HGB-Bilanz bleibt die Grundlage der steuerlichen Gewinn-Ermittlung und der Ausschüttungs-Bemessung. Mittelständischen Unternehmen genügt damit weiterhin eine Einheitsbilanz.
Diese Änderungen verbessern künftig die Aussagekraft der HGB-Abschlüsse:
Die neuen Regelungen sind für die Geschäftsjahre seit dem 1. Januar 2010 verpflichtend. Einige Vorschriften, die auf EU-rechtlichen Vorgaben basieren, waren bereits für 2009 verpflichtend. Freiwillig konnten Unternehmen die neuen Bilanzierungs-Regeln als Gesamtheit bereits für den Jahresabschluss 2009 verwenden. Kleine und mittelgroße Unternehmen konnten Erleichterungen unter bestimmten Umständen noch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2008 nutzen.
Lassen Sie sich beraten. Sprechen Sie Ihren Steuerberater an oder wenden Sie sich an den Berater in Ihrer Rüsselsheimer Volksbank eG.